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Meldefonds · OeKB · §186 InvFG · 9 min Lesezeit

ETF Meldefonds prüfen: OeKB-Anleitung Österreich

Ist dein ETF ein Meldefonds, gilt das günstige reguläre Besteuerungsregime. Ist er es nicht, greift die Pauschalbesteuerung mit faktischer Mindeststeuer von 2,75% p.a. des Fondswerts. Diese Anleitung zeigt, wie du den Status auf my.oekb.at prüfst und welche Daten du in der E1kv brauchst.

Was ist ein Meldefonds?

Ein Meldefonds ist ein Investmentfonds, dessen steuerlicher Vertreter die steuerrelevanten Daten fristgerecht über die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) als gesetzliche Meldestelle veröffentlicht — Rechtsgrundlage §186 Abs 2 Z 2 InvFG 2011 i.V.m. der Fonds-Melde-Verordnung 2015 (BGBl II 167/2015).

Erfolgt keine Meldung, gilt der Fonds als Nichtmeldefonds(umgangssprachlich „Schwarzfonds“) und unterliegt der Pauschalbesteuerung nach §186 Abs 2 Z 3 InvFG.

Maßgebliche Verwaltungsauslegung: Investmentfondsrichtlinien (InvFR) 2018, GZ BMF-010200/0019-IV/1/2018.

Meldefonds vs. Nichtmeldefonds — direkter Vergleich

Datenmeldung

Steuerlicher Vertreter meldet AgE, Quellensteuern, AK-Korrektur an OeKB

Keine fristgerechte Meldung

Steuerbasis

Tatsächliche AgE und Ausschüttung

Pauschal: 90% Differenz / mind. 10% vom Rücknahmepreis

Steuersatz

27,5% auf tatsächliche Beträge

27,5% auf Pauschalbasis

AK-Korrektur

Ja, jährlich nach jeder Meldung

Nur bei Selbstnachweis

Verlust

Verluste verrechenbar (§27 Abs 8 EStG)

Pauschalbasis kennt keine Verluste

Pauschalbesteuerung Schwarzfonds — exakte Formel

§186 Abs 2 Z 3 InvFG 2011 wörtlich (sinngemäß): Erfolgt keine Meldung, sind die ausschüttungsgleichen Erträge in Höhe von 90% des Unterschiedsbetrags zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zu schätzen, mindestens jedoch 10% des am Ende des Kalenderjahres festgesetzten Rücknahmepreises.

Zuflusszeitpunkt der Pauschalwerte: 31. Dezember des Kalenderjahres.

Beispiel:

Rücknahmepreis 1.1.: 100 EUR · Rücknahmepreis 31.12.: 110 EUR
Differenz: 10 EUR · 90% davon: 9 EUR
Mindestbasis: 10% × 110 = 11 EUR
Bemessungsgrundlage = max(9 ; 11) = 11 EUR pro Anteil
ESt: 11 × 27,5% = 3,025 EUR pro Anteil pro Jahr

Selbstnachweis: Anleger können die tatsächliche Höhe der AgE durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen (§186 Abs 2 Z 3 letzter Satz InvFG). Der VwGH (16.11.2023, Ra 2021/15/0085) hat strenge Anforderungen aufgestellt: Berechnung, tatsächliche Ausschüttungen und AgE-Ermittlung müssen lückenlos erkennbar sein. Quelle: LexisNexis zur VwGH-Entscheidung

Schritt-für-Schritt: Meldefonds-Status auf my.oekb.at prüfen

Die OeKB betreibt seit Dezember 2020 das Portal my.oekb.at (Vorgänger profitweb.at ist abgelöst). Zugriff für Privatanleger ist kostenlos und ohne Registrierung möglich.

  1. Aufrufen: my.oekb.at — Fonds-Info / Steuerdaten
  2. Im Suchfeld nach ISIN oder Fondsname suchen.
  3. Ist dein ETF in der Liste → Meldefonds. Nicht in der Liste → Schwarzfonds, Pauschalbesteuerung greift.
  4. Auf den Fonds klicken → Reiter „Steuerdaten“ / „KESt-Meldungen“ öffnen.
  5. Pro Geschäftsjahr werden u.a. angezeigt: Ausschüttung, ausschüttungsgleicher Ertrag, anrechenbare Quellensteuer, Anschaffungskosten-Korrektur, Meldedatum.

Für die OeKB-Datenfelder im Detail: OeKB Feldliste Steuerdaten Fonds (PDF)

Geschäftsjahresende vs. Kalenderjahr — der unterschätzte Unterschied

Bei Meldefonds (thesaurierend): Der steuerlich relevante Zuflusszeitpunkt der AgE ist der Tag, an dem die Depotbank die KeSt abführt — spätestens jedoch 4 Monate nach dem Geschäftsjahresende des Fonds. Das ist nicht der 31.12.! Geschäftsjahresende vieler ETFs: 30.06., 30.09. (iShares), 31.12. (Xtrackers/Lux), 28./29.02.

Bei Schwarzfonds (Pauschalierung): Zuflusszeitpunkt ist der 31. Dezemberdes Kalenderjahres — weil die Formel an Kalenderjahres-Rücknahmepreise anknüpft.

Meldefristen für steuerliche Vertreter

  • Inländische Fonds: Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge innerhalb von 5 Monaten nach Geschäftsjahresende.
  • Ausländische Fonds (typische Retail-ETFs aus IE/LU): innerhalb von 7 Monaten nach Geschäftsjahresende.
  • (Zwischen-)Ausschüttungen und KeSt-Auszahlungen inländischer Fonds: spätestens 1 Tag vor Zahltag.

Quelle: §5 Fonds-Melde-Verordnung 2015 i.V.m. §186 InvFG 2011. OeKB — Meldungen Steuerdaten

Anschaffungskosten-Korrektur: Wie die Doppelbesteuerung verhindert wird

Bei thesaurierenden Meldefonds zahlst du jedes Jahr Steuer auf den AgE, ohne Geld erhalten zu haben. Damit derselbe Betrag beim späteren Verkauf nicht nochmal als Veräußerungsgewinn erfasst wird, erhöht die OeKB-Meldung den steuerlichen Anschaffungswert pro Anteil um den AgE.

Spätere KeSt-Auszahlungen (von bereits versteuerten AgE) vermindern die korrigierten Anschaffungskosten wieder. Beim Verkauf wird dann der Erlös minus korrigierter AK besteuert — sauberes Endergebnis ohne Doppelbesteuerung.

Bei steuereinfachen inländischen Brokern erfolgt das automatisch. Bei Auslandsdepots musst du die korrigierten AK selbst aus den OeKB-Daten zusammenrechnen.

Korrekturmeldungen und Selbstnachweis-Meldungen

Die OeKB unterscheidet drei Meldungstypen:

  • Erstmeldung — reguläre Meldung innerhalb der 5-/7-Monats-Frist.
  • Korrekturmeldung — Korrektur einer Erstmeldung vor Ablauf der Korrekturfrist.
  • Selbstnachweis-Meldung — nach Ablauf der Frist; wird im Portal als Selbstnachweis publiziert.

Bei steuereinfachen Banken führt eine Korrektur in der Regel zu einer automatischen Nachverrechnung. Bei Auslandsdepot trägst du die korrigierten Werte in der nächsten E1kv ein oder beantragst eine Wiederaufnahme nach §303 BAO.

Vier Anleger-Konstellationen

Meldefonds + steuereinfacher Broker

Bank zieht KeSt automatisch, AK werden automatisch korrigiert. Keine Pflichteintragung in E1kv.

Meldefonds + Auslandsdepot (IBKR, Scalable, DEGIRO)

Manuelle Eintragung: Ausschüttung KZ 898, AgE KZ 937, AK-Erhöhung selbst tracken für Verkauf (KZ 994).

Schwarzfonds + steuereinfacher Broker

Bank wendet 90/10-Pauschalbesteuerung automatisch zum 31.12. an. Selbstnachweis möglich, um auf tatsächliche Werte umzuschalten.

Schwarzfonds + Auslandsdepot

Pauschalbesteuerung selbst berechnen (90%/10%-Regel) und in KZ 937 erklären. Alternativ Selbstnachweis mit allen Unterlagen.

Häufige Fehler

  1. Annahme „Vanguard ist immer Meldefonds“: Falsch — nicht alle Vanguard-Tranchen sind in Österreich gemeldet. Immer per ISIN auf my.oekb.at prüfen.
  2. Geschäftsjahr mit Kalenderjahr verwechselt: Bei Meldefonds zählt Geschäftsjahresende plus 4 Monate, nicht 31.12.
  3. AK-Korrektur vergessen: Bereits versteuerte AgE müssen die Anschaffungskosten erhöhen, sonst Doppelbesteuerung beim Verkauf.
  4. profitweb.at noch verwendet: Portal ist seit Dezember 2020 abgelöst. Aktuell ist my.oekb.at.
  5. Schwarzfonds-Pauschale unterschätzt: 10% vom Rücknahmepreis × 27,5% = 2,75% Mindeststeuer pro Jahr — auch wenn der Fonds Verlust macht.
  6. Anrechenbare Quellensteuer aus OeKB-Daten ignoriert: Bei Meldefonds steht sie explizit drin und gehört in KZ 998.

Offizielle Quellen

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