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E1kv · Kapitalvermögen · FinanzOnline · 6 min Lesezeit

E1kv ausfüllen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Anleger

Die Beilage E1kv ist das österreichische Formular für Kapitalerträge, die nicht automatisch versteuert wurden. Wer bei einem nicht-steuereinfachen Broker wie Interactive Brokers oder Scalable Capital investiert, muss sie jedes Jahr ausfüllen. Diese Anleitung erklärt was wo hinkommt.

Was ist die E1kv und wer braucht sie?

Die E1kv (Beilage zur Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Kapitalvermögen) ist ein Zusatzformular zur österreichischen Einkommensteuererklärung. Du brauchst sie, wenn du Kapitalerträge aus Quellen erzielt hast, für die keine österreichische Kapitalertragsteuer (KeSt) automatisch einbehalten wurde.

Das betrifft vor allem Anleger bei ausländischen Brokern wie Interactive Brokers, Scalable Capital, DEGIRO oder Bitpanda. Diese Broker sind keine österreichischen Kreditinstitute und führen die 27,5% KeSt nicht automatisch ans Finanzamt ab.

Hinweis: Trade Republic ist seit 24. April 2025 steuereinfach in Österreich. Für das Steuerjahr 2024 und den Zeitraum vor April 2025 ist aber noch eine E1kv nötig.

Wo findest du die E1kv in FinanzOnline?

Melde dich in FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) an. Navigiere zu Eingaben → Erklärungen → Einkommensteuererklärung E1. Im Formular findest du unter dem Punkt „außerbetriebliche Einkunftsarten" den Abschnitt „Einkünfte aus Kapitalvermögen — Beilage E1kv".

Das aktuelle Formular kannst du auch direkt beim BMF einsehen: E1kv 2024 (BMF PDF). Die Kennzahlen können sich von Jahr zu Jahr leicht ändern — prüfe immer die aktuelle Version.

Die wichtigsten Kennzahlen der E1kv (Stand 2024)

Die Kennzahlen sind nach Einkommensart gegliedert. Hier die relevantesten für Privatanleger mit ausländischem Depot. Da Kennzahlen sich jährlich ändern können, verlinken wir auf das offizielle BMF-Formular als Referenz.

KZ 937

Ausschüttungsgleiche Erträge (ausländisches Depot)

Jährlich steuerpflichtige Erträge thesaurierender ETFs (Meldefonds) bei Verwahrung in einem ausländischen Depot. Daten kommen von der ÖEKB.

KZ 936

Ausschüttungsgleiche Erträge (inländisches Depot)

Dasselbe wie 937, aber für ETF-Anteile die bei einer österreichischen Depotbank verwahrt werden.

KZ 985

Ausländische Dividenden / laufende Erträge

Dividenden und Zinserträge aus ausländischen Wertpapieren. Bei den meisten Anlegern mit Auslandsbroker die wichtigste laufende Ertragszeile.

KZ 994

Realisierte Kursgewinne

Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs, Anleihen. Kaufpreis nach gleitendem Durchschnittspreisverfahren wird abgezogen.

KZ 996

Realisierte Verluste

Verluste aus Wertpapierverkäufen. Werden mit Gewinnen verrechnet (Verlustausgleich). Kein Vortrag in Folgejahre möglich.

KZ 998

Anrechenbare ausländische Quellensteuer

Im Ausland einbehaltene Quellensteuer (z.B. US-Quellensteuer 15%), die auf die österreichische KeSt angerechnet wird.

Quelle: BMF Formular E1kv 2024

Schritt-für-Schritt: Was du brauchst bevor du anfängst

  1. Jahresabrechnung oder Steuerreport von jedem deiner Broker herunterladen (PDF oder CSV).
  2. Für thesaurierende ETFs: Auf my.oekb.at nach der ISIN deines Fonds suchen und die ausschüttungsgleichen Erträge pro Anteil für das Steuerjahr notieren.
  3. Kursgewinne nach gleitendem Durchschnittspreisverfahren berechnen (nicht FIFO): Österreich verwendet für Wertpapiere, die ab dem 1. April 2012 angeschafft wurden, den gewichteten Durchschnittspreis aller Käufe derselben Position.
  4. Verlustausgleich durchführen: Verluste über alle nicht-steuereinfachen Broker summieren und von den Gewinnen abziehen. Ein Vortrag in Folgejahre ist nicht möglich.
  5. Anrechenbare Quellensteuer aus dem Broker-Bericht entnehmen.
  6. Alle Beträge in die entsprechenden E1kv-Kennzahlen in FinanzOnline eintragen.

Der häufigste Fehler: ausschüttungsgleiche Erträge vergessen

Viele Anleger vergessen, die jährlichen ausschüttungsgleichen Erträge ihrer thesaurierenden ETFs anzugeben. Diese tauchen im Broker-Bericht nicht auf, weil kein Geld fließt — der ETF reinvestiert die Erträge intern. Trotzdem sind sie in Österreich jedes Jahr steuerpflichtig.

Die Daten dafür kommen ausschließlich von der ÖEKB (my.oekb.at), nicht vom Broker. Das manuelle Nachschlagen, der richtige Devisenkurs am Stichtag und die Anzahl der eigenen Anteile machen diesen Teil besonders aufwändig.

Abgabefrist

Die Einkommensteuererklärung mit E1kv muss bis 30. April (Papier) oder 30. Juni (elektronisch via FinanzOnline) des Folgejahres eingereicht werden. Wer einen Steuerberater beauftragt, erhält in der Regel eine Fristverlängerung bis 31. März des übernächsten Jahres.

Quelle: BMF — Fristen & Fälligkeiten

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