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Interactive Brokers · KeSt · E1kv · Österreich · 8 min Lesezeit

Interactive Brokers Steuererklärung Österreich: Komplette Anleitung

Interactive Brokers (IBKR) ist als irischer Broker nicht steuereinfach in Österreich. Du musst deine Kapitalerträge selbst berechnen und in der Beilage E1kv melden. Diese Anleitung erklärt den gesamten Prozess — vom Activity Statement bis zur fertigen Steuererklärung.

Warum muss ich als IBKR-Nutzer selbst versteuern?

Interactive Brokers ist ein ausländischer Broker mit Sitz in Irland. Es gibt keine österreichische depotführende Stelle, die automatisch KeSt abführt. Nach §27a EStG 1988 unterliegen deine Kapitalerträge dem besonderen Steuersatz von 27,5%, müssen aber mangels inländischer auszahlender Stelle in der Einkommensteuererklärung deklariert werden.

Rechtsgrundlage: BMF — Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dort heißt es: Erträge, für die es keine inländische depotführende oder auszahlende Stelle gibt, sind in der Steuererklärung anzuführen.

Schritt 1: Activity Statement herunterladen

Das Activity Statement ist dein zentrales Dokument. Es enthält alle Transaktionen, Dividenden, Zinsen, Quellensteuern und Währungsumrechnungen des Jahres.

  1. Melde dich im IBKR Client Portal an (portal.interactivebrokers.com).
  2. Navigiere zu Performance & Reports → Statements.
  3. Wähle Activity Statement, Zeitraum Annual, und das relevante Steuerjahr.
  4. Format: PDF oder CSV (CSV ist maschinenlesbar und lässt sich einfacher verarbeiten).

Quelle: IBKR Tax Management & Reporting

Schritt 2: Was du aus dem Statement brauchst

Für die österreichische Steuererklärung sind folgende Abschnitte relevant:

Dividends

Alle erhaltenen Dividenden (brutto). Achtung: IBKR zeigt oft den Nettobetrag nach US-Quellensteuer — du brauchst den Bruttobetrag.

Withholding Tax

Einbehaltene ausländische Quellensteuer (v.a. US 15% bei W-8BEN). Anrechenbar auf deine KeSt laut DBA Österreich-USA.

Trades (Realized P&L)

Realisierte Kursgewinne und -verluste. IBKR berechnet FIFO — Österreich verlangt den gleitenden Durchschnittspreis (§27a Abs 4 Z 3 EStG).

Interest

Guthabenzinsen und bezahlte Margin-Zinsen. Guthabenzinsen sind steuerpflichtig, Margin-Zinsen nicht abzugsfähig bei Privatanlegern.

Corporate Actions

Aktiensplits, Spin-offs, Mergers. Können die Anschaffungskosten deiner Positionen verändern.

Schritt 3: Kostenbasis korrekt berechnen (gleitender Durchschnittspreis)

Das ist der Punkt, an dem die meisten Fehler passieren. IBKR berechnet den Gewinn nach FIFO (First In, First Out). Österreich verlangt aber den gleitenden Durchschnittspreis — also den gewichteten Mittelwert aller bisherigen Käufe derselben Position.

Rechtsgrundlage: §27a Abs 4 Z 3 EStG 1988: “Bei Wirtschaftsgütern [...] mit derselben Wertpapierkennnummer ist bei Erwerb in zeitlicher Aufeinanderfolge der gleitende Durchschnittspreis in Euro anzusetzen.”

Beispiel:

Kauf 1: 10 Aktien zu je 100 EUR = 1.000 EUR
Kauf 2: 10 Aktien zu je 120 EUR = 1.200 EUR
Durchschnittspreis: (1.000 + 1.200) / 20 = 110 EUR pro Aktie

Verkauf: 5 Aktien zu 130 EUR = 650 EUR
Gewinn: 650 - (5 × 110) = 100 EUR steuerpflichtig

Wichtig: Anschaffungsnebenkosten (Ordergebühren) werden bei der Gewinnermittlung mit dem besonderen Steuersatz nichtberücksichtigt (§27a Abs 4 Z 2 EStG). Die von IBKR gezeigten Realized P&L-Zahlen kannst du also nicht 1:1 übernehmen.

Schritt 4: Fremdwährung umrechnen

Wenn du in USD, GBP oder anderen Währungen handelst, müssen alle Beträge zum Kurs am Zuflusstag in EUR umgerechnet werden. Das betrifft:

  • Dividenden → EUR-Kurs am Zahltag
  • Verkaufserlöse → EUR-Kurs am Handelstag
  • Anschaffungskosten → EUR-Kurs am Kauftag (fließt in den Durchschnitt ein)

EZB-Referenzkurse findest du auf ecb.europa.eu. Alternativ akzeptiert das Finanzamt auch die IBKR-Kurse, wenn diese konsistent verwendet werden.

Schritt 5: Ausschüttungsgleiche Erträge (ETFs)

Hältst du thesaurierende ETFs bei IBKR, musst du die jährlichen ausschüttungsgleichen Erträge separat versteuern — obwohl IBKR sie nicht in seinem Statement ausweist (weil kein Geld fließt).

Die Daten findest du auf my.oekb.at — suche nach der ISIN deines ETFs und entnimm den Betrag pro Anteil für das Steuerjahr. Multipliziere mit deiner Stückzahl am Meldestichtag.

Rechtsgrundlage: InvFR 2018 (BMF Investmentfondsrichtlinien). Nur Meldefonds (auf profitweb.at gelistet) profitieren von der günstigen Besteuerung — nicht gemeldete Fonds werden mit der pauschalen Ersatzbesteuerung belastet.

Schritt 6: In die E1kv eintragen

Wenn du alle Beträge berechnet hast, trägst du sie in FinanzOnline in der Beilage E1kv ein. Die wichtigsten Kennzahlen für IBKR-Nutzer:

KZ 985

Ausländische Dividenden und Zinsen

Brutto-Dividenden und Guthabenzinsen aus dem IBKR-Statement. In EUR umgerechnet.

KZ 937

Ausschüttungsgleiche Erträge (ausl. Depot)

Summe der AgE deiner ETFs (von ÖEKB), da dein Depot bei einem ausländischen Broker liegt.

KZ 994

Realisierte Kursgewinne

Summe aller Gewinne aus Verkäufen, berechnet mit dem gleitenden Durchschnittspreis in EUR.

KZ 996

Realisierte Kursverluste

Summe aller Verluste. Wird mit Gewinnen und laufenden Erträgen desselben Jahres verrechnet.

KZ 998

Anrechenbare ausländische Quellensteuer

Z.B. US-Quellensteuer (15% bei korrekt eingereichtem W-8BEN). Reduziert deine KeSt-Schuld.

Quelle: BMF Formular E1kv 2024 (PDF)

Verlustausgleich: Was du mit Verlusten machen kannst

Realisierte Verluste (KZ 996) werden innerhalb desselben Kalenderjahres mit Gewinnen und laufenden Erträgen verrechnet. Hast du mehrere Broker (z.B. IBKR + Scalable), kannst du die Verluste broker-übergreifend verrechnen — genau dafür dient die E1kv.

Wichtig: Ein Verlustvortrag in Folgejahre ist bei Einkünften aus Kapitalvermögen nicht möglich (§27 Abs 8 Z 3 EStG). Nicht ausgleichbare Verluste verfallen.

US-Quellensteuer und DBA

Erhältst du Dividenden von US-Unternehmen, behält der Broker 15% US-Quellensteuer ein (bei korrekt eingereichtem Formular W-8BEN). Diese 15% kannst du auf deine österreichische KeSt anrechnen.

Deine effektive Steuerbelastung: 15% (USA) + 12,5% (Österreich) = 27,5% gesamt. Ohne W-8BEN: 30% USA + 0% Österreich anrechenbar = du zahlst zu viel. Prüfe in deinem IBKR-Konto unter Settings → Tax Information, ob dein W-8BEN aktiv ist.

Rechtsgrundlage: DBA Österreich-USA (BGBl. Nr. 232/1997)

Häufige Fehler bei IBKR-Nutzern

  1. FIFO statt Durchschnittspreis: Die Realized P&L im IBKR-Statement basiert auf FIFO. In Österreich gilt der gleitende Durchschnittspreis. Die Zahlen können deutlich abweichen.
  2. Nettodividenden statt brutto: Manche übernehmen den Nettobetrag aus dem Statement. In die E1kv gehört aber der Bruttobetrag vor ausländischer Quellensteuer.
  3. Ausschüttungsgleiche Erträge vergessen: Sie stehen nicht im IBKR-Statement. Du musst sie separat von der ÖEKB holen.
  4. Währungskurse ignoriert: Alle Beträge müssen in EUR umgerechnet werden — nicht zum Jahresdurchschnitt, sondern zum Tageskurs.
  5. Ordergebühren abziehen: Bei Privatanlegern mit §27a-Einkünften sind Anschaffungsnebenkosten nicht absetzbar.

Abgabefrist

Die Einkommensteuererklärung (inkl. E1kv) muss bis 30. Juni des Folgejahres elektronisch via FinanzOnline eingereicht werden (30. April bei Papierabgabe). Mit Steuerberater gilt in der Regel eine Fristverlängerung.

Quelle: BMF — Fristen & Fälligkeiten

Offizielle Quellen

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