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DEGIRO · KeSt · E1kv · Österreich · 9 min Lesezeit

DEGIRO Steuererklärung Österreich: Anleitung 2025

DEGIRO Österreich gibt es seit 31. Januar 2024 nicht mehr — alle österreichischen Konten wurden zu flatex Austria migriert. Wer DEGIRO heute aus Österreich nutzt, hat ein Konto bei DEGIRO Deutschland, und damit einen nicht steuereinfachen Broker. Diese Anleitung erklärt, was du in der E1kv eintragen musst und wo die typischen Fallen liegen.

Wichtig zuerst: DEGIRO Austria existiert nicht mehr

flatexDEGIRO Bank AG hat alle österreichischen DEGIRO-Konten zum 31. Januar 2024 gekündigt. Bestandskunden wurden zu flatex Austria migriert — das ist ein steuereinfacher Broker. Neue DEGIRO-Konten für Personen mit Wohnsitz Österreich sind seither nicht mehr möglich.

Wer trotzdem über DEGIRO handelt, hat ein Konto bei DEGIRO Deutschland (Sitz: Amsterdam, NL). DEGIRO Deutschland ist keine inländische depotführende Stelle im Sinne des §93 EStG. Es gibt also keinen automatischen KeSt-Abzug, und du musst alle Einkünfte selbst in der Beilage E1kv erklären.

Quellen: broker-test.at zur DEGIRO-Kündigung · DEGIRO × flatex Migration

Rechtsgrundlage: Warum DEGIRO Selbstdeklaration verlangt

Nach §27a EStG 1988 unterliegen deine Einkünfte aus Kapitalvermögen dem besonderen Steuersatz von 27,5%. Da DEGIRO keine inländische depotführende Stelle ist (§93 Abs 2 Z 2 EStG), entfällt der KeSt-Abzug — die Einkünfte sind im Wege der Veranlagung zu erklären.

Wegen der seit 2023 verschärften Aufzeichnungspflicht für nicht endbesteuertes Kapitalvermögen (§126 BAO i.V.m. AbgÄG 2022) musst du sämtliche Transaktionen, Anschaffungskosten und Quellensteuern lückenlos dokumentieren.

Schritt 1: Jahresübersicht herunterladen

DEGIRO stellt für jedes Steuerjahr eine Jahresübersicht bereit (Annual Report). Verfügbar ab Ende Februar / Anfang März des Folgejahres.

  1. WebTrader öffnen → Posteingang → Dokumente
  2. Steuerjahr wählen → Jahresübersicht als PDF herunterladen
  3. Zusätzlich: Kontoauszug (CSV) und Transaktionsübersicht für Eigenkalkulationen

DEGIRO selbst weist explizit darauf hin, dass die Jahresübersicht „keine Steuerbescheinigung“ ist und nicht als Jahressteuerbescheinigung im Sinne österreichischen Rechts gilt. Quelle: DEGIRO Helpdesk

Schritt 2: Anschaffungskosten richtig berechnen

Österreich verlangt nach §27a Abs 4 Z 3 EStG den gleitenden Durchschnittspreis: bei mehreren Käufen derselben ISIM wird ein gewichteter Mittelwert pro Stück gebildet, in Euro.

Wichtig: Anschaffungsnebenkosten (Order-Provisionen, externe Gebühren der Handelsplätze) sind im Privatvermögen nichtabzugsfähig — §27a Abs 4 Z 2 EStG i.V.m. §20 Abs 2 EStG (Werbungskostenabzugsverbot, vom VfGH bestätigt G 168/2017). Die in DEGIROs P&L-Ansicht ausgewiesenen Gewinne können daher nicht 1:1 übernommen werden.

Schritt 3: Fremdwährung umrechnen

Alle Beträge in EUR umrechnen — zum Tageskurs am Zufluss-/Abflusstag, nicht zum Jahresdurchschnitt. Maßgeblich sind die EZB-Referenzkurse (OeNB).

  • Dividenden → Kurs am Zahltag
  • Verkaufserlöse → Kurs am Handelstag
  • Anschaffungskosten → Kurs am Kauftag (geht in den Durchschnittspreis ein)

DEGIROs Jahresübersicht zeigt Beträge in der Kontowährung — die EUR-Umrechnung musst du selbst durchführen.

Schritt 4: ETFs — Meldefonds und ausschüttungsgleiche Erträge

Hältst du thesaurierende ETFs, musst du jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge (AgE) versteuern, obwohl kein Geld fließt. DEGIRO meldet diese nicht. Die Daten holst du dir auf my.oekb.at — Suche nach ISIN, Betrag pro Anteil je Geschäftsjahr mit deiner Stückzahl multiplizieren.

Achtung Schwarzfonds: Ist dein ETF kein Meldefonds, greift die Pauschalbesteuerung nach §186 Abs 2 Z 3 InvFG 2011: 90% des Unterschiedsbetrags zwischen erstem und letztem Rücknahmepreis im Kalenderjahr, mindestens jedoch 10% des letzten Rücknahmepreises. Auf diese Bemessungsgrundlage 27,5% ESt → faktisch mindestens 2,75% p.a. des Fondswerts.

Mehr dazu im Ratgeber zu Meldefonds und zu AgE.

Schritt 5: DEGIRO-spezifische Gebühren richtig behandeln

DEGIRO hat zwei Gebührenarten, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden:

Order-Provision

Bei jedem Kauf/Verkauf. Anschaffungs- bzw. Veräußerungsnebenkosten. Im Privatvermögen NICHT abzugsfähig (§27a Abs 4 Z 2 EStG).

Konnektivitätsgebühr

EUR 2,50 p.a. pro fremder Börse. Kein Bezug zu konkretem Erwerb/Veräußerung — nicht abzugsfähig (§20 Abs 2 EStG).

Custody-Dividendengebühr

Im Custody-Profile prozentuale Gebühr auf Dividendenzahlung. Du musst die BRUTTO-Dividende deklarieren — die Gebühr ist nicht absetzbar.

Auto-FX-Gebühr

0,25% pro Währungstausch bei Settlement. Beeinflusst nur den effektiven EUR-Betrag des Erlöses; reduziert nicht den steuerlichen Gewinn separat.

Schritt 6: E1kv ausfüllen — die wichtigsten Kennzahlen

KZ 863

Ausländische Zinsen (27,5%)

Zinsen aus ausländischen Anleihen, Cash-Bestand. Brutto, in EUR.

KZ 898

Ausländische Ausschüttungen aus Investmentfonds

Cash-Dividenden ausschüttender ETFs/Fonds. Brutto vor Quellensteuer.

KZ 937

Ausschüttungsgleiche Erträge (Auslandsdepot)

AgE thesaurierender Meldefonds laut OeKB-Daten. Pro Anteil × Stückzahl am Stichtag.

KZ 994

Realisierte Kursgewinne (ausländisch, 27,5%)

Aktien-/ETF-Verkaufsgewinne mit gleitendem Durchschnittspreis berechnet.

KZ 892

Realisierte Kursverluste (ausländisch)

Verluste aus Verkäufen. Innerhalb desselben Jahres mit Gewinnen verrechenbar.

KZ 409

Ausländische Dividenden auf Aktien (27,5%)

Bardividenden auf Einzelaktien. Brutto vor Quellensteuer.

KZ 998

Anrechenbare ausländische Quellensteuer

Z.B. 15% US-Quellensteuer (mit W-8BEN). Reduziert die KeSt-Schuld direkt.

KZ 985

Pauschalbemessung Nichtmeldefonds

90/10-Regel nach §186 Abs 2 Z 3 InvFG, falls einer deiner Fonds kein Meldefonds ist.

Die Kennzahlen können in einzelnen Jahrgängen variieren — Original prüfen: BMF E1kv 2024 (PDF)

Quellensteuer auf US-Dividenden

DEGIRO behält bei korrekt eingereichtem W-8BEN 15% US-Quellensteuer ein (sonst 30%). Die 15% sind nach DBA Österreich-USA voll auf die österreichische KeSt anrechenbar (KZ 998). Effektive Steuerbelastung: 15% USA + 12,5% Österreich = 27,5%. Ohne W-8BEN: 30% USA + 0% anrechenbar → du zahlst zu viel. Prüfe in der DEGIRO-Plattform unter Einstellungen, ob das Formular aktiv ist.

Verlustausgleich

Verluste aus DEGIRO können innerhalb desselben Kalenderjahres mit Gewinnen und laufenden Erträgen aus dem 27,5%-Bucket verrechnet werden — auch broker-übergreifend (z.B. Erste-Bank-Gewinne mit DEGIRO-Verlusten). Ein Verlustvortrag in Folgejahre ist nicht möglich (§27 Abs 8 Z 4 EStG).

Details: Verlustausgleich Österreich →

Häufige Fehler

  1. Fremdwährung nicht umgerechnet: DEGIRO zeigt USD/GBP/CHF — du musst zum EZB-Tageskurs umrechnen.
  2. AgE vergessen: Thesaurierende ETFs erfordern jährliche AgE aus OeKB. DEGIRO meldet sie nicht.
  3. Anschaffungskosten-Korrektur beim Verkauf: Bereits versteuerte AgE erhöhen die AK — sonst Doppelbesteuerung.
  4. Schwarzfonds übersehen: Nicht-Meldefonds → Pauschalbesteuerung 90/10 nach §186 InvFG.
  5. Konnektivitäts- oder Depotgebühren als Werbungskosten: Nicht abzugsfähig.
  6. Quellensteuer nicht angerechnet: KZ 998 vergessen → 15% mehr Steuerlast als nötig.
  7. FIFO-Zahlen aus DEGIRO 1:1 übernehmen: Österreich verlangt gleitenden Durchschnittspreis in EUR.

Abgabefrist

Einkommensteuererklärung mit E1kv: 30. Juni des Folgejahres via FinanzOnline (30. April bei Papierabgabe). Mit Steuerberater gilt regelmäßig eine Quotenregelung mit verlängerter Frist. Bei nicht-endbesteuerten Kapitaleinkünften besteht Pflichtveranlagung.

Quelle: BMF Fristen & Fälligkeiten · Erklärungspflicht

Offizielle Quellen

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